Lotto - Spielsucht und Jugendschutz Drucken E-Mail

Lotto in Deutschland ist unterteilt in Lottoblöcke, die den Bundesländern entsprechen. Seit ein neuer Lotto-Staatsvertrag in Kraft getreten ist, wird in diesem Zuge besonders auf Spielsucht und Jugendschutz geachtet. Bei der Spielsucht hat der Betroffene die Möglichkeit, sich für alle Glücksspiele sperren zu lassen, beim Jugendschutz sind alle Lottoverkaufsstellen angehalten, sich von jedem Lottospieler den Personalausweis zeigen zu lassen, denn um Glücksspiele spielen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Auch Überbringer von Tippscheinen kann man erst mit 18 Jahren sein und somit nicht als Bote für andere tätig werden. Unnötigen Missverständnissen begegnet man im Vorwege durch Erwerb einer Lotto-Card, die man in  den Lotto-Verkaufsstellen erwerben kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den speziell geschulten Mitarbeitern der Lottoverkaufsstellen Friesecke Unter den Linden 16 und Bahnhofstraße 25 in Tostedt.

 

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